Mittwoch, 20. Juli 2011

Arbeitgeber

Also eines steht mal fest: Wenn ich wieder nach Deutschland komme, wird mich jeder Arbeitgeber mit Kusshand einstellen. Nicht, weil ich nach einem Jahr Neuseeland perfektes Englisch spreche (das kennen die Kiwis nämlich gar nicht), sondern weil meine Ansprüche hier gerade extrem heruntergeschraubt werden. Es ist ja so: Ich wollte die "Auszeit" als solche nutzen und ein bisschen weniger arbeiten. Hat nicht geklappt. Das liegt zum Einen an meinem Chef, der mir einen (Kiwi?)-Vogel zeigt, wenn ich andeute, dass ich gerne unter 47 Stunden in der Woche bleiben würde, zum Anderen aber auch daran, dass die Lebenshaltungskosten hier zwar annähernd denen in Deutschland entsprechen, die Löhne allerdings weit davon entfernt sind. Wer also auch mal ein Bier trinken gehen möchte – und jeder weiß, dass ich das möchte – sollte mindestens einen Vollzeitjob haben. Aber gut; nun kenne ich lange Arbeitstage auch aus meinem Texterleben. Im Unterschied zu 12 Stunden Werbungmachen muss man aber, wenn man 12 Stunden an der Deli-Theke steht, 12 Stunden stehen, rennen, sprechen, freundlich sein und immer, wirklich jede einzelne Sekunde, mindestens drei Dinge machen, die jemand anders vor drei Stunden hätte machen sollen. Da ist nix mit zwischendurch mal Mails checken. Nie. Soweit aber auch noch alles fein. Ich will ja schließlich arbeiten und nicht mosern. Ein paar Dinge finde ich allerdings schon hart: Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage. Das sind drei weniger, als das gesetzliche Minimum in Deutschland. Und, Achtung: Wer krank ist und weniger als ein halbes Jahr im Unternehmen gearbeitet hat, der muss entweder Urlaub für die Zeit nehmen, in der er krank ist, oder auf den Lohn verzichten. Es gibt nämlich annual leave, unpaid leave und sick leave. Hallo? Ich plane doch nicht, krank zu werden und reiche dann ein Formular ein, in dem steht, dass ich in drei Wochen zwei Tage lang Grippe haben werde ... oder Augenjucken. Oder so. 
Oh, und die Kündigungsfrist beträgt übrigens nicht ein bis drei oder sogar sechs Monate, sondern zwei Wochen. Muss eben reichen, um sich einen neuen Job zu suchen. Es sei denn natürlich, man befindet sich noch in der im Gegensatz zur Kündigungsfrist ordentlich langen Probezeit von drei Monaten ...
Und was man sich übrigens abschminken kann, sind Zuschläge zum Beispiel für Sonntags- oder Feiertagsarbeit. Dafür muss man aber grundsätzlich Probearbeitstage machen, die grundsätzlich nicht bezahlt werden. Doch wie gesagt: Ich will ja arbeiten und nicht mosern ... hab ich auch gar keine Zeit zu. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen